Unser Angebot für Arbeitnehmer

Mit Gehaltsumwandlung zum eigenen Dienstrad

Mit dem eigenen Jobbike bist du nachhaltig und günstig unterwegs – sowohl auf dem Dienstweg als auch im Privaten. Im Rahmen des Dienstrad-Leasings least dein Arbeitgeber das Dienstrad und über eine Gehaltsumwandlung zahlst du die Leasingrate an deinen Arbeitgeber. Dabei profitierst du von steuerlichen Vorteilen und sparst in der Regel 30 – 40 % gegenüber dem Privatkauf eines e-Bikes oder Fahrrads. Klingt nicht schlecht, oder?

Deine Vorteile kurz & knapp

Wenn dein Arbeitgeber beim Jobbike-Leasing mitmacht, kannst du von vielen großen und kleinen Vorteilen profitieren. Folgende Pluspunkte bietet das Dienstrad-Leasing dir als Angestellter.

Du möchtest wissen, was dich ein Jobbike pro Monat kostet und wieviel du sparen kannst?

0,25 % Regelung
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Steuerliche Vorteile nutzen
Sollte sich der Arbeitnehmer an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligen, versteuert er lediglich 0,25% und nicht mehr 1% als geldwerten Vorteil – diese Regelung gilt für alle Räder, die ab dem 01.01.2019 überlassen wurden. Die sogenannte 0,5% Regelung die in 2019 galt, ist somit bereits wieder überholt, erfreulicherweise.

Sollte der Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernehmen und nicht vom Gehalt abziehen, dann ist der geldwerte Vorteil steuerfrei – es gilt dann die 0% Regelung für alle Räder, die ab dem 01.01.2019 überlassen wurden.

Jetzt Info-Paket anfordern

Wir benötigen nur wenige Angaben, um ein Info-Paket zum Jobbike Leasing erstellen zu können. Ein persönlicher Ansprechpartner wird sich dann umgehend melden und steht für Rückfragen jederzeit bereit.

Was du als Arbeitnehmer/in sonst noch wissen solltest

Du bist auf der Suche nach einem erfahrenen und kompetenten Partner für ein Dienstrad-Projekt in deinem Unternehmen? Wir sind uns sicher, dass du mit dein-jobbike.de die richtige Wahl getroffen hast. Unser Team kann bereits auf viele Jahre Erfahrung im Bike-Leasing zurückblicken. Mit uns gibt es keine Lösung “von der Stange.” Eine individuelle und persönliche Angebotserstellung hat für uns höchste Priorität. Unsere Beratung ist zudem kostenfrei und unverbindlich. Überzeuge dich gerne in einem Beratungsgespräch von den Vorteilen unseres Leasing-Konzepts, damit du schon bald einfach losfahren kannst.

Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber?

Kontaktiere uns einfach über das Kontaktformular (s.o.) und wir helfen dir, deinen Arbeitgeber von den tollen Möglichkeiten des Jobbike Leasings zu begeistern. Viele Arbeitgeber möchten natürlich genau wissen, ob es Kosten und Risiken gibt und wie man diese idealerweise auf ein Minimum reduziert oder sogar ganz vermeidet. Genau dafür sind wir da. Wir beraten individuell und ausführlich und haben den kompletten Marktüberblick.

Wie lange ist die Leasinglaufzeit und was passiert am Ende?

Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Danach gibt der Arbeitnehmer das Jobbike zurück oder fragt nach einem günstigen Übernahmeangebot. Derzeit liegt der marktübliche Preis nach 36 Monaten inkl. Versteuerung des geldwerten Vorteils bei 18% des UVP.

Wie funktioniert das mit der Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der 36 monatigen Laufzeit auf einen Teil seines Gehaltes in  der Höhe der Leasingrate, verzichtet (außer der Arbeitgeber bezuschusst die Leasingrate ). Im Gegenzug überlasst der Arbeitgeber in diesem Leasingzeitraum dem Arbeitnehmer das ausgewählte Bike. Da es sich bei einem überlassenen Bike um einen Sachlohn handelt, muss der Arbeitnehmer das Bike mit 0,25 % vom Bruttolistenpreis pro Monat versteuern. Wie das genau aussieht, seht ihr im Leasingrechner. Unter dem Strich spart der Arbeitnehmer bares Geld, da er für eine günstige monatliche Rate an ein hochwertiges Bike kommt. Die Gehaltsumwandlungsmodalitäten werden über einen Überlassungsvertrag geregelt.

Gibt es einen günstigen Weg, auch die Kosten für Jahresinspektion, Reparaturen und Verschleißteile in meiner Monatsrate mit abzudecken?

Ja, genau dieses Rund-um-sorglos Angebot zeichnet uns aus. Im Prinzip lassen sich alle Kosten für die Jahresinspektion, Verschleißteile, Reparaturen, Pannenservice sehr praktisch und kostensparend über unsere Jobbike-Versicherung abdecken. Da die Arbeitgeber meist einen Teil der Versicherungskosten übernehmen und du zudem die Versicherungsraten über deinen Bruttolohn und nicht deinen Nettolohn zahlst, kannst du hier nochmal viel Geld sparen. Hier gehts zu unserer Jobbike-Versicherung.

Darf ich mein Jobbike auch privat nutzen?

Ja! Das Dienstrad darf man so viel und so oft man möchte auch privat nutzen. Arbeitnehmer müssen diesen sogenannten geldwerten Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises des Bikes inkl. Zubehör versteuern. Sollte der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernehmen, sozusagen als Gehaltsplus, dann entfällt der geldwerte Vorteil komplett (0% Regelung).

Wer darf das Jobbike außer mir noch fahren?

Die Nutzung des Bikes durch Dritte ist unzulässig. Hiervon ausgenommen sind: Ehegatten, Lebenspartner i.S.d. LPartG sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und Kinder des Mitarbeiters, sofern diese Dritten jeweils mindestens 16 Jahre alt sind.

Kann ich in meiner Steuererklärung immer noch die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit geltend machen?

Ja, die Fahrten mit dem Jobbike vom Wohnort zur Arbeitsstätte können wie beim Pkw, bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Ausnahme sind Speed Pedelecs (bis 45 km/h Kleinkrafträder). Hier müssen zusätzlich 0,03%/km/Monat vom UVP versteuert werden.

Was passiert, wenn ich kündige?

Die Laufzeit der Jobbike-Überlassung ist von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf des Leasingzeitraums aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber – aus welchem Grund auch immer – aus, endet die Überlassung und der Arbeitnehmer gibt das Bike an den Arbeitgeber zurück, sofern nicht eine andere Lösung vereinbart oder gefunden wird. Meist wird ein Übernahmeangebot an den Mitarbeiter gemacht.

Was passiert, wenn mein Jobbike geklaut oder beschädigt wird?

Ein Jobbike ist immer zumindest mit einem Komplettschutz (Diebstahl, Vandalismus, Technikschaden, Unfall-Sturzschäden) versichert. Dieser deckt die wichtigsten Risiken ohne Selbstbehalt ab. Weitere Versicherungsmodule wie Inspektions- oder Verschleißschutz sind optional.

Im Diebstahlfall muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er sein Jobbike mit einem zugelassenen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen hatte.  Im Falle eines Diebstahls muss eine polizeiliche Meldung gemacht werden, welche an den Arbeitgeber und die Versicherung geht. Die Schadensbegleichung übernimmt die Versicherung.

Welche Fahrradschlösser akzeptiert die Versicherung?

Damit die Diebstahlversicherung greift, muss zusammen mit dem Bike beim Fachhändler ein Falt-, Bügel- & Kettenschloß mit einem Bruttolistenpreis (UVP) von mindestens 50,- €  in das Angebot aufgenommen werden. 

Welches Zubehör kann in das Leasing aufgenommen werden?

Fest verbautes und loses Zubehör in einem Gesamtwert von bis zu 20% des Netto Fahrzeugpreises. Es gilt dabei: Zubehör, welches am Körper getragen wird, ist nicht erlaubt, außer einem Fahrradhelm, da dieser Sicherheitsrelevant ist. Von der Trinkflasche bis zum Kindersitz ist also fast alles möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, Speed-Pedelec und e-Bike? Darf ich alle leasen?

In der Regel kommen nur Pedelecs (bis 25 km/h) und normale Fahrräder sowie bei einigen Firmen und insb. Selbständigen die Speed-Pedelecs (45 km/h) als Jobbike in Frage. Die meisten Firmen setzen nur auf Pedelecs, da diese am meisten dazu motivieren, den Arbeitsweg mit dem Zweirad zu bewältigen und sich auch in der Freizeit viel an der frischen Luft zu bewegen.

Pedelecs

Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h (10% Toleranz möglich) und maximal 250 W Motorleistung. Elektromotor unterstützt nur wenn getreten wird. Es gibt keine Helm-, noch Führerschein- oder Versicherungspflicht. Das Pedelec zählt nach StVO als ganz normales Fahrrad. Eine Anfahrhilfe ist bis 6 km/h erlaubt. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt. Auch sind Umbauten und Anbauten wie z.B. Fahrradanhänger für Pedelecs möglich.

Schnelle Pedelecs

Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Ein Mofaversicherungskennzeichen und Führerschein sind notwendig. Es besteht zudem Helmpflicht. Fahrradwege dürfen nur benutzt werden, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind. Im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes sind Speed Pedelecs Kleinkrafträder mit geringer Leistung, weshalb Umbauten oder Anbauten wie z.B. Anhänger nicht erlaubt sind.

e-Bikes (e-Mofa)

Fahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb, welche mit Gasgriff beschleunigen. Bis 20 km/h und max. 500 W ist dies ein Leichtmofa bei dem kein Helm erforderlich ist, jedoch ein Führerschein bzw. eine Mofa Prüfbescheinigung. Liegt die maximale Geschwindigkeit zwischen 21 km/h bis 45 km/h , handelt es sich um ein Kleinkraftrad bei dem ein Helm sowie Führerschein (Minimum Klasse M) und Versicherungskennzeichen erforderlich sind.