
Unser Angebot für Arbeitnehmer
Mit Gehaltsumwandlung zum eigenen Jobbike
Mit dem eigenen Jobbike sind Sie nachhaltig und günstig unterwegs – sowohl auf dem Dienstweg als auch im Privaten. Im Rahmen des Dienstrad-Leasings least Ihr Arbeitgeber das Dienstrad und über eine Gehaltsumwandlung beteiligen Sie sich an den Kosten. Dabei profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und sparen in der Regel 30 – 40 % gegenüber dem Privatkauf eines e-Bikes oder Fahrrads.
Ihre Vorteile kurz & knapp
Als Arbeitnehmer können Sie beim Jobbike-Leasing von vielen Vorteilen profitieren:
- Sie sparen 30 - 40 % gegenüber dem Privatkauf eines e-Bikes / Fahrrads
- Sie profitieren von einer e-Bike Flatrate inkl. Versicherung & Service
- Sie sind günstiger als mit dem PKW oder ÖPNV unterwegs
- Sie erleben täglich Ihren Arbeitsweg an der frischen Luft
- Sie bewegen sich mehr und stärken Ihren Herzkreislauf
- Sie sparen in vielen Fällen Zeit auf Ihrem Arbeitsweg
- Sie verlieren keine Zeit für die Parkplatzsuche
- Sie erhalten alle 36 Monate ein neues Jobbike und Kaufangebot
Sie möchten wissen, was Sie ein Jobbike pro Monat kostet und wieviel Sie sparen können?

Sollte sich der Arbeitnehmer an den Kosten per Gehaltsumwandlung beteiligen, versteuert er lediglich 0,25% und nicht mehr 1% als geldwerten Vorteil – diese Regelung gilt für alle Räder, die ab dem 01.01.2019 überlassen wurden. Die sogenannte 0,5% Regelung die in 2019 galt, ist somit bereits wieder überholt, erfreulicherweise.
Sollte der Arbeitgeber die Leasingrate komplett übernehmen und nicht vom Gehalt abziehen, dann ist der geldwerte Vorteil steuerfrei – es gilt dann die 0% Regelung für alle Räder, die ab dem 01.01.2019 überlassen wurden.








Jetzt Info-Paket anfordern
Wir benötigen nur wenige Angaben, um ein Info-Paket zum Jobbike Leasing erstellen zu können. Ein persönlicher Ansprechpartner wird sich dann umgehend melden und steht für Rückfragen jederzeit bereit.









Was Sie als Arbeitnehmer sonst noch wissen sollten
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen und kompetenten Partner für ein Dienstrad-Projekt in Ihrem Unternehmen? Wir sind uns sicher, dass Sie mit dein-jobbike.de die richtige Wahl getroffen haben. Unser Team kann bereits auf viele Jahre Erfahrung im Bike-Leasing zurückblicken. Mit uns gibt es keine Lösung “von der Stange.” Eine individuelle und persönliche Angebotserstellung hat für uns höchste Priorität. Unsere Beratung ist zudem kostenfrei und unverbindlich. Überzeugen Sie sich gerne in einem Beratungsgespräch von den Vorteilen unseres Leasingkonzepts, damit Sie schon bald einfach losfahren können.
Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber?
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular (s.o.) und wir helfen Ihnen dabei, Ihren Arbeitgeber von den tollen Möglichkeiten des Jobbike Leasings zu begeistern.
Viele Arbeitgeber möchten natürlich genau wissen, ob es Kosten und Risiken gibt und wie man diese idealerweise auf ein Minimum reduziert oder sogar ganz vermeidet.
Genau dafür sind wir da. Wir beraten individuell und ausführlich.
Wie lange ist die Leasinglaufzeit und was passiert am Ende?
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Danach erhalten Sie ein Kaufangebot oder geben das Jobbike zurück.
Derzeit liegt der marktübliche Preis nach 36 Monaten inkl. Versteuerung des geldwerten Vorteils bei 18% des UVP.
Wie funktioniert das mit der Gehaltsumwandlung?
Gehaltsumwandlung bedeutet, dass Sie während der 36 monatigen Laufzeit auf einen Teil Ihres Gehaltes in Höhe der Leasingrate, verzichten (außer der Arbeitgeber bezuschusst die Leasingrate). Im Gegenzug überlässt Ihr Arbeitgeber in diesem Leasingzeitraum Ihnen das ausgewählte Bike. Da es sich bei einem überlassenen Bike um einen Sachlohn handelt, muss das Bike mit 0,25 % vom Bruttolistenpreis pro Monat versteuert werden. Wie das genau aussieht, sehen Sie in unserem Leasingrechner. Die Gehaltsumwandlungsmodalitäten werden über einen Überlassungsvertrag geregelt.
Gibt es einen günstigen Weg, auch die Kosten für Jahresinspektion, Reparaturen und Verschleißteile in meiner Monatsrate mit abzudecken?
Dieses Rund-um-sorglos Angebot zeichnet uns aus. Im Prinzip lassen sich alle Kosten für die Jahresinspektion, Verschleißteile, Reparaturen, Pannenservice sehr praktisch und kostensparend über unsere Jobbike-Versicherung abdecken. Viele Arbeitgeber übernehmen meist einen Teil der Versicherungskosten. Zudem werden die Versicherungsraten über Ihren Brutto- und nicht über Ihren Nettolohn bezahlt, woraus sich ebenfalls eine Ersparnis ergibt. Hier gehts zu unserer Jobbike-Versicherung.
Darf ich mein Jobbike auch privat nutzen?
Ja, das Jobbike darf uneingeschränkt genutzt werden. Arbeitnehmer müssen diesen sogenannten geldwerten Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises des Bikes inkl. Zubehör versteuern. Sollte Ihr Arbeitgeber sämtliche Kosten übernehmen, sozusagen als Gehaltsplus, dann entfällt der geldwerte Vorteil komplett (0% Regelung).
Wer darf das Jobbike außer mir noch fahren?
Die Nutzung des Bikes durch Dritte ist unzulässig. Hiervon ausgenommen sind: Ehegatten, Lebenspartner i.S.d. LPartG sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und Kinder des Arbeitnehmers, sofern diese Dritten jeweils mindestens 16 Jahre alt sind.
Kann ich in meiner Steuererklärung immer noch die Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit geltend machen?
Ja, die Fahrten mit dem Jobbike vom Wohnort zur Arbeitsstätte können wie beim Pkw, bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Ausnahme sind Speed Pedelecs (bis 45 km/h Kleinkrafträder). Hier müssen zusätzlich 0,03%/km/Monat vom UVP versteuert werden.
Was passiert, wenn ich kündige?
Die Laufzeit der Jobbike-Überlassung ist von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Scheiden Sie als Arbeitnehmer vor Ablauf des Leasingzeitraums aus dem Unternehmen aus, endet die Überlassung und Sie geben das Bike an Ihren Arbeitgeber zurück, sofern nicht eine andere Lösung vereinbart wird. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen ein Übernahmeangebot.
Was passiert, wenn mein Jobbike geklaut oder beschädigt wird?
Ein Jobbike ist immer mindestens mit einem Komplettschutz (Diebstahl, Vandalismus, Technikschaden, Unfall-Sturzschäden) versichert. Dieser deckt die wichtigsten Risiken ohne Selbstbehalt ab. Weitere Versicherungsmodule wie Inspektions- oder Verschleißschutz sind optional.
Im Diebstahlfall müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihr Jobbike mit einem zugelassenen Schloss an einem festen Gegenstand angeschlossen hatten. Sie müssen eine polizeiliche Meldung machen, welche an den Arbeitgeber und die Versicherung geht. Die Schadensbegleichung übernimmt die Versicherung.
Welche Fahrradschlösser akzeptiert die Versicherung?
Damit die Diebstahlversicherung greift, muss zusammen mit dem Jobbike beim Fachhändler ein Falt-, Bügel- & Kettenschloss mit einem Bruttolistenpreis (UVP) von mindestens 50,- € in das Angebot aufgenommen werden.
Welches Zubehör kann in das Leasing aufgenommen werden?
Fest verbautes und loses Zubehör in einem Gesamtwert von bis zu 20% des Netto Fahrzeugpreises. Es gilt dabei: Zubehör, welches am Körper getragen wird, ist nicht erlaubt, außer einem Fahrradhelm, da dieser Sicherheitsrelevant ist. Von der Trinkflasche bis zum Kindersitz ist also fast alles möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und Speed-Pedelec? Darf ich alle leasen?
In der Regel kommen nur Pedelecs (bis 25 km/h) und normale Fahrräder sowie bei einigen Firmen und insb. Selbstständigen die Speed-Pedelecs (45 km/h) als Jobbike in Frage. Die meisten Firmen setzen nur auf Pedelecs, da diese am meisten dazu motivieren, den Arbeitsweg mit dem Zweirad zu bewältigen und sich auch in der Freizeit viel an der frischen Luft zu bewegen.
Pedelecs
Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h (10% Toleranz möglich) und maximal 250 W Motorleistung. Elektromotor unterstützt nur wenn getreten wird. Es gibt keine Helm-, noch Führerschein- oder Versicherungspflicht. Das Pedelec zählt nach StVO als ganz normales Fahrrad. Eine Anfahrhilfe ist bis 6 km/h erlaubt. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt. Auch sind Umbauten und Anbauten wie z.B. Fahrradanhänger für Pedelecs möglich.
Speed Pedelecs
Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Ein Mofaversicherungskennzeichen und Führerschein sind notwendig. Es besteht zudem Helmpflicht. Fahrradwege dürfen nur benutzt werden, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind. Im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes sind Speed Pedelecs Kleinkrafträder mit geringer Leistung, weshalb Umbauten oder Anbauten wie z.B. Anhänger nicht erlaubt sind.